Ab 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Erfahre, was das für deine Website bedeutet und wie du dich vor
Ab dem 25. Juni 2025 tritt das Gesetz zur Barrierefreiheit von digitalen Angeboten in Kraft. Dies betrifft vor allem öffentliche und private Institutionen sowie Unternehmen, die ihre Dienstleistungen online anbieten. Ziel ist es, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, auch für Menschen mit Behinderungen.
„Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift – es ist der Schritt hin zu einer inklusiveren Online-Welt.“
Websites müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit verschiedenen Behinderungen – sei es eine Sehbehinderung, Hörbehinderung oder motorische Einschränkungen – uneingeschränkt darauf zugreifen können. Das umfasst beispielsweise die Verwendung von Screenreadern, barrierefreie Navigation und farbliche Kontraste.
Wir unterstützten dich dabei, deine Website barrierefrei zu gestalten, damit du nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllst, sondern auch deinen Kunden eine bessere Benutzererfahrung bietest.